Covid-19-Regelungen ab 11. Jänner 2022

10.01.2022

Vor dem Hintergrund der erhöhten Übertragbarkeit der Omikron-Variante wird mit Blick auf die Effektivität der FFP2-Masken erneut ein besonderer Fokus auf die Maskenpflicht gesetzt. Daher gilt ab 11. Jänner 2022:

  • FFP2-Maskenpflicht auch im Freien 
    Überall dort, wo der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann herrscht nun eine FFP2-Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind Situationen, wo der Mindestabstand von zwei Metern nur kurzzeitig unterschritten wird, wie z.B. beim bloßen „Vorbeigehen“ am Gehsteig etc.
     
     
  • Verpflichtende 2G-Kontrolle in Betriebsstätten des nicht-lebensnotwendigen Handels 
    Die Betreiber:innen haben dafür zu sorgen, dass beim Betreten der jeweiligen Betriebsstätte – spätestens jedoch beim Erwerb der Ware – der 2-G-Nachweis der Kundinnen und Kunden kontrolliert wird.
     
     
  • Homeoffice 
    Mit Blick auf die erhöhte Ansteckungsgefahr der Omikron-Variante, soll eine deutliche Kontaktreduktionen auch am Arbeitsort stattfinden und Arbeitnehmer:innen generell ins Homeoffice geschickt werden.
     
     
  • Schwangere Personen ohne 2-G-Nachweis 
    Schwangere Personen, die keinen gültigen 2-G-Nachweis besitzen, dürfen anstelle dessen einen negativen PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden ab Probenahme) vorweisen. Der Zugang zu den Hochrisikosettings (d.h. zu 2G+- und Booster+-Settings) ist für ungeimpfte Schwangere unzulässig.